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14. November 2024

Kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung nach § 2 Abs. 5 VOB/B bei Behinderung – BGH Urt. v. 19.09.2024 – XII ZR 10/24

Liegt eine Störung im Bauablauf vor, die faktisch zu einer Bauzeitverzögerung führt und teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Behinderungstatbestand und die daraus resultierenden Konsequenz, dass die Leistung derzeit nicht erbracht werden kann, mit, ist diese Erklärung nicht als Anordnung im Sinne des § 2 Abs. 5 VOB/B zu verstehen. Auch die Übermittlung geänderter Bauablaufpläne, die lediglich auf die behinderungsbedingte Störung reagieren, stellt keine Anordnung im Sinne des § 2 Abs. 5 VOB/B dar. Von einer Anordnung im Sinne des § 2 Abs. 5 VOB/B sind nach der Systematik der VOB/B Störungen des Vertrages aufgrund von Behinderungen abzugrenzen, die faktisch zu einer Bauzeitverzögerung führen. Derartige Störungen können nicht als Anordnung im Sinne des § 2 Abs. 5 VOB/B gewertet werden. Sie können zwar bei Einbeziehung der VOB/B unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B zu einer Änderung der vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen führen. Dies beruht jedoch nicht auf der Anordnung des Auftraggebers, sondern aufgrund der Vereinbarung des § 6 VOB/B durch die Parteien.

 

14. November 2024

Bauträgerrecht: Anspruch auf Eigentumsumschreibung trotz nicht vollständiger Kaufpreiszahlung – OLG Brandenburg Urt. vom 12.09.2024 – 12 U 93/23

Bezahlt ein Erwerber einer Eigentumswohnung den Kaufpreis wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum nicht vollständig, kann die Verweigerung der Eigentumsumschreibung durch den Bauträger treuwidrig sein, wenn nur ein verhältnismäßig geringfügiger Teil des Kaufpreises zurückgehalten wird. Hierbei kann auch ein Teil des Kaufpreises in Höhe von 8,5 Prozent noch als geringfügig anzusehen sein. Zwar ist in der Regel vereinbart, dass die Eigentumsumschreibung Zug um Zug gegen Bezahlung des Kaufpreises erfolgt. Jedoch verstößt die Verweigerung der Auflassung (Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB) durch den Bauträger gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn nur ein verhältnismäßig geringfügiger Teil zurückbehalten wird und der Käufer insoweit seinerseits ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln hat. Gemäß dem OLG Brandenburg sind bei der Bewertung der Verweigerung als treuwidrig auch weitere Faktoren heranzuziehen. So ist die Verweigerung der Eigentumsumschreibung etwa auch deswegen als treuwidrig anzusehen, wenn sich der Bauträger mit der Fertigstellung in Verzug befindet. Auch dies führt – in Kombination mit den vorhandenen Mängeln – dazu, dass es als treuwidrig anzusehen ist, wenn der Bauträger die Eigentumsumschreibung im Grundbuch verweigert.

24. Oktober 2024

Nachforderung von Unterlagen in der Vergabe - VK Sachsen Beschl. vom 25.04.2023 - 1/SVK/010-23

Im Vergaberecht kommt es immer wieder zu Zweifeln, ob Unterlagen nachgefordert werden müssen oder dürfen. Die VK Sachsen hat mit Beschluss vom 25.04.2023 - 1/SVK/010-23 entschieden, dass die Möglichkeit zur Nachforderung nach § 56 Abs. 2 VgV keine Anwendung findet, wenn ein Nachweis oder eine geforderte Erklärung nicht fehlt, sondern lediglich inhaltlich hinter geforderten Mindestanforderungen zurückbleibt. Bieter sind also gut beraten, ihre Angebotsunterlagen sorgfältig zusammenzustellen und auf inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit zu achten.

24. Oktober 2024

Bauherr muss dem Bauüberwacher mangelfreie Pläne übergeben! So das Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 08.05.2024 - 6 O 300/17.

Diese Überschrift täuscht aber ein bisschen: Der lediglich bauüberwachende Architekt, der lediglich mit den Grundleistungen nach HOAI beauftragt ist, schuldet keine Planung, sondern nur die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Planung, dem Leistungsverzeichnis und den anerkannten Regeln der Technik. Dabei muss er aber auch überwachen, ob die Planung mit der vorgefundenen Realität übereinstimmt. Und so führt das Landgericht dann weiter aus: Die bauüberwachenden Architekten haben während der gesamten Bauzeit jederzeit vor Ort den besten Überblick über die tatsächliche Situation. Dann hätten sie wegen der Leistungspflicht des Bauherrn, auch „definitive“ und ordnungsgemäße Ausführungspläne einfordern bzw. sogar einklagen und sich auch weigern können, die Arbeit fortzusetzen. Indem sie dies nicht taten und … die Arbeit fortsetzten, haben auch sie eine wesentliche Ursache für die unzureichende Abdichtung gesetzt. Im Ergebnis haftet der überwachende Architekt also u.U. auch für eine falsche Planung

22. Oktober 2024

Zu den Anforderungen des Beweises einer Kündigung im VOB/B-Vertrag

Die formalen Voraussetzungen für eine Kündigung müssen stimmen und vom Kündigenden bewiesen werden. Das Kammergericht (KG, Beschluss vom 30.03.2023 - 27 U 192/22) hat hierzu entschieden:  Beim VOB/B-Vertrag steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Mängelbeseitigungskostenvorschuss nur dann zu, wenn er den Zugang einer Fristsetzung mit Kündigungsandrohung darlegen und beweisen kann. Bei einem Einwurf-Einschreiben kann der Zugangsnachweis nicht durch Vorlage des Einlieferungsbelegs und des Sendungsstatus geführt werden, da sich diesen nicht entnehmen lässt, dass eine Zustellung beim Erklärungsempfänger erfolgt ist. Die Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises streiten nur dann zugunsten des Erklärenden, wenn der Briefkasteneinwurf des Einwurf-Einschreibens ordnungsgemäß dokumentiert wird. Dafür sind die Auslieferungsbelege entweder im Original oder als Reproduktion vorzulegen. Die fehlen aber häufig. Das Einschreiben gegen Rückschein ist in der Regel keine Lösung. Unter Berücksichtigung der Änderungen bei den Brieflaufzeiten sollte zumindest in kritischen Fällen eine Zustellung über den zuständigen Gerichtsvollzieher erwogen werden.

02. Juni 2022

HOAI-Mindestsätze für Altverträge

7 Abs. 5 HOAI 2013 ist unbeschadet des Urteils des EuGH vom 04.07.2019 für Altverträge zwischen Privatpersonen weiterhin anwendbar (BGH, Urteil vom 02.06.2022 - VII ZR 12/21)

Für bis zum 31.12.2020 zwischen Privatpersonen geschlossene Verträge gilt: Wurde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung eine schriftliche Honorarvereinbarung nicht geschlossen, gelten die jeweiligen Mindestsätze der HOAI grundsätzlich als vereinbart.

16. März 2021

Architekt kann für Fachplaner haften

Ist der Architekt mit der Objektüberwachung beauftragt, schuldet er auch die Überwachung der am Bau beteiligten Fachingenieure. So entschied jetzt das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm Urt. v. 16.03.2021 – 24 U 101/21).

Wird der Architekt mit der Objektüberwachung beauftragt, ist er auch zur Überwachung solcher Leistungsbereiche verpflichtet, für die besondere Fachingenieure eingesetzt werden. Das gilt nach der Auffassung des OLG Hamm auch dann, wenn dem Architekten die erforderliche Sachkunde fehlt. Denn er hat zumindest sicherzustellen, dass der mit der besonderen Fachbauleitung beauftragte Fachingenieur seiner eigenen Überwachungspflicht nachkommt.

01. Dezember 2020

Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) am 01.12.2020 in Kraft getreten.

Mieter und Wohnungseigentümer, die den Ausbau einer privaten Ladestation für E-Autos planen, können dies nun leichter umsetzen, und auch andere Um- und Ausbaumaßnahmen werden erleichtert. Zudem treten Regelungen für eine effizientere Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften in Kraft.

07. November 2020

HOAI 2021 tritt am 1. Januar 2021 in Kraft

Nachdem der Bundesrat in seiner Sitzung vom 06.11.2020 dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der HOAI ohne Änderungen zugestimmt hat,  tritt die angepasste HOAI am 1. Januar 2021 in Kraft. Sie findet Anwendung auf alle nach dem 31. Dezember 2020 begründeten Vertragsverhältnisse.

17. September 2020

Die Bundesregierung hat am 16.09.2020 eine Änderung der HOAI beschlossen

Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen können danach künftig immer frei vereinbart werden, wobei die Grundsätze und Maßstäbe der HOAI zur Honorarermittlung herangezogen werden können und als Richtlinie dienen. Sofern keine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen wurde, soll der sog. Basishonorarsatz, der dem bisherigen Mindestsatz entspricht, als vereinbart gelten. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Sobald das neue Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen in Kraft getreten ist, kann auch die neue HOAI in Kraft treten.

14. Mai 2020

EuGH, Urteil vom 14.05.2020

Der Auftrag, eine reine Architektenplanung zur Errichtung eines Einfamilienhauses zu erstellen, ist für den Verbraucher frei widerruflich, wenn der Vertrag außerhalb des Architekturbüros geschlossen und der Verbraucher über sein Widerrufsrecht nicht belehrt wurde (EuGH, Urteil vom 14.05.2020 - Rs. C-208/19).

14. Mai 2020

BGH stellt Vorabentscheidungsersuchen an EuGH

BGH stellt Vorabentscheidungsersuchen an EuGH – damit immer noch keine Rechtssicherheit bzgl. der Mindestsätze der HOAI!

Der BGH hat ein Verfahren über die Vergütung eines Ingenieurs ausgesetzt und dem EuGH mehrere Fragen zu den Folgen der in dessen Urteil vom 04.07.2019 angenommenen Unionsrechtswidrigkeit der Mindestsätze in der HOAI für laufende Gerichtsverfahrens zwischen Privatpersonen vorgelegt und darauf hingewiesen, dass er dazu neige, dass die Regelungen in § 7 HOAI in laufenden Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen weiter anzuwenden seien (BGH, Beschl. v. 14.05.2020 - VII ZR 174/19). 

31. Januar 2020

Weiterhin keine Rechtssicherheit bzgl. der Mindestsätze der HOAI!

Nach der auf der Linie des OLG Celle liegenden Entscheidung des LG München I vom 18.12.2019 - 24 O 8846/19 - ist es infolge der EuGH-Entscheidung vom 04.07.2019 nicht mehr zulässig, getroffene Honorarvereinbarungen an den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI zu messen.

Der BGH wird am 14.05.2020 über die Revision gegen das den verbindlichen Preisrahmen aus § 7 Abs. 1 HOAI 2013 weiter anwendende Urteil des OLG Hamm verhandeln. Hoffentlich wissen wir dann mehr …