Wir können Baurecht.
Und öffentliches Recht.
Und Architektenrecht.
Und...
wirtschaftlich denken.
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Unsere Kanzlei hat sich dem Bau-, Architekten- und Immobilienrecht verschrieben.
Auch arbeitsrechtliche und öffentlich-rechtliche Fragestellungen einschließlich Vergaberecht bearbeiten wir erfolgreich. Zudem haben wir in den letzten Jahren eine besondere Kompetenz in Compliance aufgebaut.
Wir betreuen unsere Mandanten europaweit.
Aktuelle Meldungen
Nachforderung von Unterlagen in der Vergabe - VK Sachsen Beschl. vom 25.04.2023 - 1/SVK/010-23
Im Vergaberecht kommt es immer wieder zu Zweifeln, ob Unterlagen nachgefordert werden müssen oder dürfen. Die VK Sachsen hat mit Beschluss vom 25.04.2023 - 1/SVK/010-23 entschieden, dass die Möglichkeit zur Nachforderung nach § 56 Abs. 2 VgV keine Anwendung findet, wenn ein Nachweis oder eine geforderte Erklärung nicht fehlt, sondern lediglich inhaltlich hinter geforderten Mindestanforderungen zurückbleibt. Bieter sind also gut beraten, ihre Angebotsunterlagen sorgfältig zusammenzustellen und auf inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit zu achten.
Bauherr muss dem Bauüberwacher mangelfreie Pläne übergeben! So das Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 08.05.2024 - 6 O 300/17.
Diese Überschrift täuscht aber ein bisschen: Der lediglich bauüberwachende Architekt, der lediglich mit den Grundleistungen nach HOAI beauftragt ist, schuldet keine Planung, sondern nur die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Planung, dem Leistungsverzeichnis und den anerkannten Regeln der Technik. Dabei muss er aber auch überwachen, ob die Planung mit der vorgefundenen Realität übereinstimmt. Und so führt das Landgericht dann weiter aus: Die bauüberwachenden Architekten haben während der gesamten Bauzeit jederzeit vor Ort den besten Überblick über die tatsächliche Situation. Dann hätten sie wegen der Leistungspflicht des Bauherrn, auch „definitive“ und ordnungsgemäße Ausführungspläne einfordern bzw. sogar einklagen und sich auch weigern können, die Arbeit fortzusetzen. Indem sie dies nicht taten und … die Arbeit fortsetzten, haben auch sie eine wesentliche Ursache für die unzureichende Abdichtung gesetzt. Im Ergebnis haftet der überwachende Architekt also u.U. auch für eine falsche Planung
Zu den Anforderungen des Beweises einer Kündigung im VOB/B-Vertrag
Die formalen Voraussetzungen für eine Kündigung müssen stimmen und vom Kündigenden bewiesen werden. Das Kammergericht (KG, Beschluss vom 30.03.2023 - 27 U 192/22) hat hierzu entschieden: Beim VOB/B-Vertrag steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Mängelbeseitigungskostenvorschuss nur dann zu, wenn er den Zugang einer Fristsetzung mit Kündigungsandrohung darlegen und beweisen kann. Bei einem Einwurf-Einschreiben kann der Zugangsnachweis nicht durch Vorlage des Einlieferungsbelegs und des Sendungsstatus geführt werden, da sich diesen nicht entnehmen lässt, dass eine Zustellung beim Erklärungsempfänger erfolgt ist. Die Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises streiten nur dann zugunsten des Erklärenden, wenn der Briefkasteneinwurf des Einwurf-Einschreibens ordnungsgemäß dokumentiert wird. Dafür sind die Auslieferungsbelege entweder im Original oder als Reproduktion vorzulegen. Die fehlen aber häufig. Das Einschreiben gegen Rückschein ist in der Regel keine Lösung. Unter Berücksichtigung der Änderungen bei den Brieflaufzeiten sollte zumindest in kritischen Fällen eine Zustellung über den zuständigen Gerichtsvollzieher erwogen werden.
Kontakt
Brillinger RechtsAnwälte PartG mbB
Schubertstraße 2
76185 Karlsruhe
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Telefon
Anfahrt
Bis Hauptbahnhof Karlsruhe, ab Bahnhofsvorplatz mit Straßenbahn Linien 2 oder 3 bis Yorckstraße (ca. 15 Minuten). Von dort zu Fuß 400m: in Parallelstraße (Anliegerspur) zur Kaiserallee, erste Straße rechts (Wendtstraße), zweite Straße links (Schubertstraße).
Von der Autobahn:
A 5 Ausfahrt Karlsruhe Mitte, B10 Richtung Rheinhafen / Landau, Ausfahrt Nr. 7, weiter Richtung Mühlburg, nach ca. 700 m an der Ampel links vor der gleichnamigen Straßenbahnhaltestelle in die Händelstraße, zweite rechts in die Schubertstraße, dort bis zum Ende durchfahren.
Aus der Stadt:
Kaiserstraße/Kaiserallee Richtung Mühlburg, in Höhe Yorckstraße (Aral-Tankstelle) halbrechts in parallele Anwohnerstraße, erste Straße rechts (Wendtstraße), zweite links (Schubertstraße).